Markenverlängerung BeNeLux

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  • Bitte geben Sie hier die Daten für Ihren Auftrag ein:

    Registriert beim

    BOIP

    Zusatzoptionen

    Sie erhalten das Ergebniss unserer Recherche und Auswertung spätestens am nächsten Werktag

    •  schnellere Auftragsbearbeitung
    *zuzüglich amtliche Gebühren (IPOUK) für eine Klasse 200,-GBP, jede weitere Klasse 50,- GBP

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Übermittlung des Verlängerungsantrages an das BOIP
  • Überwachen der Zahlungsfristen beim BOIP
  • Zusendung der Bestätigung der Verlängerung
  • Verlängerung erfolgt in ca. in 5 Werktagen
  • Support per Email

Dieser Auftrag wird durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB bearbeitet. Mit der Beauftragung einer Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Wirtschaftskanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB.

Artikelnummer: MV_IGE-1-1 Kategorie:

Beschreibung

Die Schutzdauer einer beim BOIP registrierten Marke beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Dafür muss ein Markenverlängerungsantrag gestellt und die entsprechende Markenverlängerungsgebühr gezahlt werden.

Im Rahmen dieses Leistungspaktetes wird die Marken-Verlängerung beim gemeinsamen Markenamt von Belgien, Niederlande und Luxemburg (BOIP) umgesetzt. Dabei wird geprüft ob das  Klassenverzeichnisses bezüglich etwaiger Zuordnungsänderungen von Waren und Dienstleistungsklassen aktualisiert werden muss, dies kann insbesondere bei älteren Marken vorkommen. Nach der Übersendung des Formulars an das BOIP werden die Zahlungsfristen überwacht und Ihnen die Bestätigung der Verlängerung übermittel.

Während de Prozesses können Sie unseren Support und die Beratung via Email in Anspruch nehmen.

Optionen:

Werden identische oder ähnliche Marken neben der eigenen Marke toleriert, kann dies zu einer „Verwässerung“ des Schutzrechts führen. In einem Rechtsstreit könnte ein Gericht den Widerspruch zu einer neuen Marke ablehnen, da bereits andere relevante Marken toleriert wurden. Daher empfehlen wir spätestens mit der Markenverlängerung die Prüfung hinsichtlich jüngerer Marken, um das eigene Schutzrecht ggf. über Widerspruchs- oder Löschungsverfahren zu stärken. Sie können zusätzlich eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche bezüglich Marken beauftragen, die nach Ihrer Marke angemeldet wurden und gegen die ggfs. ein Widerspruch oder ein Löschungsantrag zu prüfen ist.

Zusätzliche Kosten:
Amtliche Gebühren des IGE für die Verlängerung von 268,- EUR. In dieser Gebühr ist eine Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse werden weitere 48,- EUR Gebühr durch das BOIP erhoben.

Dieses Leistungspaket beinhaltet die Verlängerung in bis zu 3 Waren-/Dienstleistungsklasse, für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 20% des Honorarbetrages.

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