EU-Marken Widerspruch prüfen

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  • Bitte geben Sie hier die Daten für Ihren Auftrag ein:

    • Überprüfen  ob eine aktuelle Marke oder Markenanmeldung die Rechte Ihrer Marke verletzt.
    • Überprüfen  ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
    • klare Empfehlungen für weitere Maßnahmen
    • Beratung und Unterstützung per E-Mail und Telefon
    •  Überprüfen ob der Widerspruchs gegen Ihre EU-Marke formal korrekt ist
    • Überprüfen  ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken besteht
    • klare Handlungsempfehlung für weitere Maßnahmen
    • Beratung und Unterstützung per E-Mail und Telefon

    Bitte geben Sie uns die Informationen zu Ihrer Marke/Markenanmeldung.

    Ihrer Marke

    Ihrer Marke

    Markenamt:

    EUIPO

    Ihrer Marke

    Ihrer Marke

    Daten der Unionsmarke gegen die sich der Widerspruch richten soll.

    Markenamt:

    EUIPO

    der zu überprüfenden Marke

    der zu überprüfenden Marke


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    •  schnellere Auftragsbearbeitung

    Dieses Leistungspaket umfasst nicht die Durchführung oder die Verteidigung des / gegen einen Widerspruch, sondern nur die Prüfung der Erfolgsaussichten oder Ihrer Optionen. Die weitere Tätigkeit werden wir gesondert berechnet, nachdem wir mit Ihnen über die Kosten gesprochen haben.

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Bewertung der Verwechslungsgefahr
  • Aufzeigen der verschiedenen Optionen
  • Klare Handlungsempfehlungen
  • telefonische Beratung

 

Artikelnummer: MW_EUIPO Kategorie:

Beschreibung

Widerspruch gegen die Eintragung

Wenn eine neue Marke vom EUIPO angemeldet wird, wird diese nach einer formlen Prüfung vor der Eintragung veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung beginnt die 3-monatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser können Inhaber von älteren Rechten gegen diese neue Eintragung Widerspruch einlegen. Dabei kann der Widerspruch auf verschiedenen Schutzrechten beruhen, so z.B. ältere Marken, Firmennahmen, Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Widerspruch auf ein Schutzrecht aus jedem der EU-Mitgliedsstaaten gestützt werden kann. Entscheidend über den Erfolg des Widerspruchs ist einerseits die Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen und die Priorität des Schutzrechtes auf dem der Widerspruch basiert.

Wenn das Widerspruchsverfahren erfolgreich ist, wird die neue Marke nicht eingetragen. In manchen Fällen einigt man sich mit dem Inhaber der jüngeren Marke im Rahmen einer Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung in der die jeweils andere Marke innerhalb festgelegter Bedingungen geduldet wird. Dies ist insbesondere eine Option, wenn ein längeres Verfahren vermieden werden soll oder ggfs. auch geschäftliche Beziehungen bestehen.

Regelmäßig fällt eine potentielle Marke bezüglich eines Widerspruchs innerhalb der 3-monatigen Frist nicht auf, daher empfehlen wir hier eine entsprechende Markenüberwachung,

Gern unterstützen wir Sie ab Eintragung ihrer Marke mit einem Markenmonitoring und informieren Sie bei entsprechenden rechtsverletzenden Neuanmeldungen und geben Ihnen entsprechende Empfehlungen.

 

 

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