Firmennamen prüfen und sichern

Lassen Sie prüfen, ob Sie Ihren Firmennamen ohne Risiko verwenden können
und melden Sie ihn als Marke an.

Schützen Sie Ihren Firmennamen mit einer Markenanmeldung beim Markenamt durch einen spezialisierten Markenanwalt.

Firmenname prüfen

Ähnlichkeitsrecherche / Kurzgutachten

ab 129 €

Firmenname sichern

Markenanmeldung Deutschland

ab 299 €

Wollen Sie eine Firma gründen, Ihren Firmennamen prüfen und schützen lassen?

Aus den Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, wie schwierig es sein kann, den richtigen Firmennamen für das eigene Startup oder die neue Firma zu finden. Auch bei Zusammenschlüssen oder Änderungen der Firma wird regelmäßig ein neuer Name gesucht.

Der Firmenname muss zum Unternehmen passen, für dessen Ideen und Werte stehen, einprägsam sein und gut klingen. Allein diese Punkte bedeuten bereits ordentlich kreative Energie, um mit dem passenden Vorschlag aufzuwarten. Spätestens wenn die Auswahl für einen Firmennamen getroffenen wurde, gilt es, den gefundenen Firmennamen zu prüfen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten darf der neue Name nicht mit den Firmennamen oder Marken anderer Marktteilnehmer kollidieren.

Unsere Empfehlung ist es, eine Liste mit potentiellen Firmennamen zu erstellen, Namen zu priorisieren und eine erste grobe Recherche durchzuführen, damit der gefundene finale Vorschlag nicht zu schnell wegen offensichtlicher Kollisionen verworfen werden muss.  Dabei helfen in einem ersten Schritt die Suchmaschinen im Internet und ggfs. branchentypische Portale und Verzeichnisse. Auch hier können unsere Spezialisten Ihnen beratend zu Seite stehen.

Firmennamen sind Schutzrechte und dürfen ältere Rechte Dritter nicht verletzten. Folgende Kennzeichenrechte sind dabei zu beachten:

  • Markenrechte (registrierte und nicht registrierte);
  • Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Firmennamen, besondere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebes und Werktitel).

Eine Verletzung älterer Rechte kommt in Betracht, wenn die sich gegenüberstehenden Zeichen zum Verwechseln ähnlich sind und diese auch im gleichen oder ähnlichen Marktsegment verwendet werden.

Welche Risiken bestehen?

Wenn es zu einer Verwechslungsgefahr kommt und die Schutzrechte zu ähnlich sind, besteht das Risiko einer Abmahnung und ggfs. eines Gerichtsverfahrens. Hier sind aber gar nicht die relativ hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten das größte Problem, häufig muss dann sehr schnell ein neuer Name gefunden werden. Egal zu welchem Zeitpunkt das passiert, es kommt immer unpassend. Wenn das Startup gerade gegründet und am Markt erschienen ist, sorgt der neue Name für Verwirrung und Unsicherheit, wenn das Unternehmen bereits am Markt etabliert und lange Jahre am Markt unter dem Namen auftrat, werden mit dem Namenswechsel die in Werbung und Marketing gesteckten Energie und Gelder vernichtet und gleichzeitig geht Vertrauen beim Kunden verloren. Wenn man sich mit dem Abmahnenden einigen kann und eine Übergangsfrist aushandelt, kann der Schaden vielleicht etwas verringert werden. Wenn aber ein Namenswechsel auch z.B. aufgrund einer Einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage umgesetzt werden muss, ist meist von einem Totalschaden auszugehen.

Dies sollte dringend vermieden werden und – unabhängig, ob man den Firmennamen als Marke registrieren will – auf jeden Fall eine professionelle Recherche durchgeführt werden.

 

Umfang der Firmennamenrecherche

Eine Recherche zum Firmennamen sollte mindestens alle in Deutschland relevanten registrierten Marken (DPMA, EUIPO und den Internationalen Marken, die in Deutschland Schutz beanspruchen) umfassen, idealerweise ergänzt um die im Handelsregister eingetragenen Firmennamen. Unsere professionelle Recherche umfasst dabei neben identischen Namen auch phonetisch und schriftbildlich ähnliche Namen in den jeweils gewählten Registern, so bietet unsere Auswertung eine optimale Risikoanalyse.
Schwierig ist die Recherche bei nicht registrierten Schutzrechten, die kraft Benutzung Schutz beanspruchen. Ein solcher Schutz ist meist schwer nachzuweisen, kann aber im Einzelfall kritisch sein.

Häufig steht hier der Rechercheaufwand aber nicht im Verhältnis zu den Risiken. Sollten sie auch diesbezüglich eine Recherche beauftragen wollen, sprechen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.

 

Muss der Firmennamen als Marke geschützt werden?

Nein, grundsätzlich muss der Firmenname nicht als Marke angemeldet werden. Aber es ist empfehlenswert. Eine Markenanmeldung sichert den Firmennamen umfassender und lässt insbesondere auch bei den abgedeckten Waren und Dienstleistungen mehr Spielraum zu, vor allem mit Blick auf zukünftige Entwicklungen. Der Schutz aus dem Firmennamen allein ist immer auf den Bereich beschränkt, der aktuell von der Firma in ihrer Tätigkeit abgedeckt wird. Damit können schnell Bereiche entfallen, wenn die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen nicht (mehr) angeboten werden. Sollte es zu einer Markenstreitigkeit mit einer jüngeren Marke oder neuen Firma kommen, kann zum Nachweis des Markenschutzes bei einer registrierten Marke auf die Markenurkunde bzw. das Markenregister verweisen werden. Wenn man sich „nur“ auf den Firmennamen stützen kann, muss genau nachgewiesen werden, seit wann dieser in welchem Umfang für welche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird. Dies kann im Einzelfall sehr schwierig werden.

Sollte sich der Firmenname ändern, kann mit der Markenregistrierung der alte Name auch dauerhaft gesichert werden und somit verhindert werden, dass Dritte diesen nutzen und so den Ruf ausnutzen.

Häufig wird der Firmenname zudem nicht nur firmenmäßig zur Kennzeichnung des Unternehmens genutzt, sondern eben auch als Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen, so dass hier zur Absicherung eben auch eine Markenanmeldung des Firmennamens sinnvoll ist. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Punkt haben, können Sie uns gern kontaktieren.

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